Vorinstallierte Software?
Das kann in Frankreich für die Hersteller sehr teuer werden. So entschied ein franzözischen Gericht, dass Acer den Kaufpreis für die vorinstallierte Software zurückerstatten muss, wenn diese vom Käufer nicht benötigt bzw. genutzt wird. Hier das Urteil.
Acer hatte versucht den Klagenden mit einer Summe von 30 Euro “abzufertigen”, dieser ging auf das Angebot zum Leidwesen der Firma nicht ein: Der Kläger erhält den vollen Kaufpreis der Software zurück. Die Summe: 311,85 Euro.
Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: 135,20 Euro für Windows XP Home, 60 Euro für Microsoft Works, 40,99 Euro für Cyberlinks PowerDVD, 38,66 Euro für Norton AntiVirus sowie 37 Euro für den NTI CD Maker. Das für 599 Euro gekaufte Notebook kostete dem Kläger im Endeffekt also noch 287,15 Euro. Außerdem muss Acer die Gerichtskosten in Höhe von 650 Euro tragen.
Allerdings finde ich, dass dieses Urteil eine Frechheit ist. Man wird beim Kauf darüber informiert, welche Software das Notebook mitliefert. Ist man damit nicht einverstanden, dann sollte man das Notebook einfach nicht kaufen. Ein Kommentar auf WinFuture:
Super, da hat ein Gericht wieder toll entschieden. Immerhin hat der Käufer das Notebook zu diesem Preis und MIT der Software gekauft. Wenn er Sie nicht haben will, dann soll er sich ein anderes Notebook kaufen. Schlussendlich leidet wieder der Konsument, wenn die Hersteller in Zukunft weniger oder kostenfreie Software beilegen um so solchen Klagen vorzubeugen.
Ich kann dieser Meinung nur zustimmen. Zudem fällt ein weiterer Punkt auf: Die Software bekommt der Kunde meist kostenfrei. D.h. sie sind nichtmal im Preis enthalten… Hier wäre auch noch der Kommentar von Traumklang (Nr. 15) interessant.